Meine Nachbarn haben kürzlich einen Swimming Pool in ihrem Garten angelegt. Der Pool reicht an unsere Grundstücksgrenze bis 1,75 m heran.
1) Bedarf es für den Bau eines Swimming Pools im eigenen Garten
einer Baugenehmigung?
2) Bestehen für einen Swimming Pool vergleichbare
Bauvorschriften wie für ein oberirdisches Gebäude, also z.B.
ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze?
2. Abstandsflächen müssen bei einem Pool, soweit er keine oberirdischen Bauteile umfasst, nach überschlägiger Prüfung nicht eingehalten werden, vgl. § 6 Brandenburgische Bauordnung, da es sich bei einem Pool nicht um eine Gebäude handelt.
Etwas anderes könnte gelten, wenn der Nachbar ein Poolhaus errichtet hat. Aber selbst dann müssten auch „Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen“ (Abs.

. Handelt es sich nämlich um eine Gebäude ohne Aufenthaltsräume und nicht mehr als 3m Wandhöhe wären Abstandsflächen nicht einzuhalten.
Eine Baumeldung und eine Baufertigmeldung muss allerdings auch ohne Notwendigkeit der obigen Punkte erfolgen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum keine Rechtsberatung ersetzt, sondern lediglich unter Zugrundelegung des geschilderten Sachverhalts eine Ersteinschätzung ermöglichen soll.