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jo22 ist noch neu hier

Anmeldungsdatum: 07 Nov 2008 Beiträge: 2
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Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 7.11.2008, 16:22 |
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Hallo,
wir wohnen in Thüringen und wollten uns eine Pool mit eine fahrbaren Poolüberdachung bauen.
Da einer unser netten Nachbarn uns aber nun anonym beim Bauamt angezeigt hat, und die Dame vom Amt uns mitgeteilt hat, dass wir für das Dach eine Genehmigung brauchen steht der Bau im Moment still.
Laut Baufirma die das selbe Dach dieses Jahr bereits 43 in Thüringen verkauft hat sind wir die ersten die eine Genehmigung und ein Statikgutachten benötigen.
Daher wollte ich wissen ob die Genehmigung wirklich nötig ist, aus der Bauverordnung werd ich nicht 100%ig schlau.
Des Weiteren wird in dem Bauantrag nach den Unterschriften der betroffene Nachbarn gefragt. Natürlich weigert sich einer unser zwei Nachbarn( derjenige der den Pool von seinem Garten aus nicht sieht) seine Unterschrift zu erteilen. Daher würde ich gern wissen ob die Unterschrift für die Baugenehmigung ausschlaggebend ist.
Besten Dank im voraus für die Antworten. |
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Christoph007 verbringt hier viel Zeit

Anmeldungsdatum: 24 Feb 2008 Beiträge: 32
 Alter: 43

Wohnort: Antdorf in Oberbayern
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 7.11.2008, 17:42 |
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Hallo,
ja ja, wie mir das doch bekannt vorkommt, die lieben lieben Nachbarn.
Ich wohn zwar nicht in Thürigen, sondern in Bayern, aber soweit können die Bauvorschriften nicht auseinander sein. Meine Erfahrung hat gezeigt, das die Leute vom Bauamt auch nicht immer wissen, was Sache ist. Bei uns ist es so, das eine feste Überdachung eine Genehmingung braucht, eine schiebbare jedoch nicht. Soll die Dame doch mal den § dir zeigen, wo das steht, das du eine Genehmigung braucht.
Das mit den Unterschriften "einbeteln" gehen, kannst du anders machen. Reich den Plan ohne diese Unterschriften ein. Die Gemeinde schreibt dann die Nachbarn an, das du etwas bauen willst, und wenn Sie mögen, können Sie innerhalb von 14 Tagen den Plan bei der Gemeinde einsehen. Wenn die Nachbarn dann den Plan gesehen haben, müssen Sie schriftlich begründen, was Ihnen nicht passt. Die Gemeinde entscheidet dann, ob diese Gründe berechtigt sind, oder nicht. Schauen die Nachbarn den Plan innerhalb von 14 Tagen nicht an, so gilt dies als unterschrieben und von Ihnen abgesegnet. Dann brauchst du dich nicht mit blöden Fragen etc. befassen.
Viel Glück
Christoph |
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Metzi Moderator

   
Anmeldungsdatum: 07 Jul 2004 Beiträge: 2311
 Alter: 41

Wohnort: 74379 Ingersheim
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 7.11.2008, 17:50 |
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1.) Ein Einspruch der Nachbarn muß nicht schriftlich erfolgen. Die können es bei der
Einsicht beim Baurechtsamt auch mündlich tun.
2.) Ein Einspruch muß begründet sein. Kann also nicht willkürlich sein. Sonst wird er eh evrworfen.
3.) Eine Schiebehalle ist ein untergeordneter Baukörper. Das Amt tut sich oft schwer mit dem Vorstellen. Unterlagen dazu einreichen!!
Bei dieser Geschichte ist auch keine Statik nötig. Ist der Pool "rechtens" wird es auch die Schiebehalle sein. Wurde der Pool schwarz gebaut, dann kann es Probleme geben.
Was auch noch von Bedeutung ist, ist das "Hallenvolumen" da gibt es bei genehmigungsfreien ein Grenze. Ich glaube 30 m³ . Ist aber unterschiedlich. |
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nik ist noch neu hier

Anmeldungsdatum: 03 Apr 2008 Beiträge: 3
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 7.11.2008, 22:11 |
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Hallo
Ich komme aus NRW und habe zur Sicherheit beim Bauamt nachgefragt,die meinten das es kein Problem wäre und nur die Überdachung (siehe Album) im Bauplan eingezeichnet werden muß.Es würde um 50 Euro kosten,ich habe vom Amt 3 Zeichnungen von meinen Grundstück bekommen und sollte dort selbst die Überdachung / Pool einzeichnen und noch Daten der Überdachung beilegen.
Ob ich wirklich mit den 50 Euro hin komme und ob noch jemand vorbei kommt weiß ich noch nicht da die Sache noch läuft.
Die Probleme fangen erst an wenn man die Grenzabstände (bei uns 3m) zum Nachbar nicht einhält.
Schöne Grüße
Nik
Zuletzt bearbeitet von nik am 7.11.2008, 22:11, insgesamt ein Mal bearbeitet |
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Nemo05 schaut öfter mal rein

Anmeldungsdatum: 18 Sep 2008 Beiträge: 8

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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 8.11.2008, 10:55 |
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Hallo,
die Frage nach einer Baugenehmigung für ein verschiebbares Dach kenne ich. Die Aussagen meines Poolbauers und dem Hersteller war: genehmigungsfrei. Sollte es Probleme geben, hat er uns geraten direkt mit den Unterlagen des Dach Herstellers zum Amt zugehen, denn die Beamten kennen in der Regel diese Art der Dächer nicht.
Viele Grüße
Nemo |
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Nemo05 schaut öfter mal rein

Anmeldungsdatum: 18 Sep 2008 Beiträge: 8

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| (Keine Thema) |
Verfasst am: 8.11.2008, 10:57 |
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Metzi was meinst Du eigentlich mit Schwarzbau?
Grüße Nemo |
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Franko verbringt hier viel Zeit

Anmeldungsdatum: 21 Mär 2005 Beiträge: 30
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 8.11.2008, 11:22 |
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Fragt doch deinen Nachbarn, ob ihm eine Traglufthalle lieber ist.
Die ist, meines Wissens, ohne Größenbegrenzung Genehmigungsfrei. |
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Metzi Moderator

   
Anmeldungsdatum: 07 Jul 2004 Beiträge: 2311
 Alter: 41

Wohnort: 74379 Ingersheim
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 8.11.2008, 11:45 |
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@ Nemo
ein genehmigungspflichtiger aber nicht genehmigter Baukörper.
Das mit der Bauerei ist nicht immer so einfach erklärt. Da spielen immer verschiedene Faktoren eine Rolle.
Ein kleines Beispiel:
Die GRZ z. B. . GRZ ist die sogenannte Grundflächenzahl. Steht im Bebauungsplan bei Deinem Grundstück z.B. GRZ 0,3 , so bedeutet das, dass 30% des Grundstückes
versiegelt werden darf. Da gehört das Haus dazu, die Terrasse, Garagen, Höfe u.s.w
Das Baufenster ist in der Regel größer als die GRZ.
Ist die ausgereizt hilft nur Sondergenehmigung.
Also immer pauschal in die Runde rufen- genehmigungsfrei- ist schlicht weg falsch.
Mehr auch hier beim entsprechenden Link
http://www.pooldoktor.net/forum/grundlagen-allgemein---grundlagen-wasserpflege-t4515.html
Zuletzt bearbeitet von Metzi am 8.11.2008, 11:46, insgesamt ein Mal bearbeitet |
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Nemo05 schaut öfter mal rein

Anmeldungsdatum: 18 Sep 2008 Beiträge: 8

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| (Keine Thema) |
Verfasst am: 10.11.2008, 17:47 |
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Hallo Metzi,
vielen Dank für Deine Antwort. Die Frage war als kleiner Scherz gemeint. Sorry wenn es nicht ankam
Liebe Grüße Nemo |
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jo22 ist noch neu hier

Anmeldungsdatum: 07 Nov 2008 Beiträge: 2
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 11.11.2008, 19:13 |
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Besten Dank erst mal für die zahlreichen Antworten.
War Montag auf dem Bauamt.
Die gute Frau hat sich aber nicht davon überzeugen lassen, dass das Dach genehmigungsfrei ist und so durfte ich nur brav den Bauantrag abgeben
Mal schauen wie es jetzt weitergeht. |
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Wühlmaus Stammgast

 
Anmeldungsdatum: 20 Feb 2006 Beiträge: 263
 Alter: 59

Wohnort: Neuenstadt a.K.
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 12.11.2008, 00:32 |
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Christoph007 @ 7.11.2008, 17:42 hat folgendes geschrieben::
Reich den Plan ohne diese Unterschriften ein. Die Gemeinde schreibt dann die Nachbarn an, das du etwas bauen willst, und wenn Sie mögen, können Sie innerhalb von 14 Tagen den Plan bei der Gemeinde einsehen. Wenn die Nachbarn dann den Plan gesehen haben, müssen Sie schriftlich begründen, was Ihnen nicht passt. Die Gemeinde entscheidet dann, ob diese Gründe berechtigt sind, oder nicht.
Genauso lief es mit meiner Schwimmhalle. Ergebnis: Beide Nachbarn haben meinen Bauantrag abgelehnt mit der Begründung, die Halle würde ihnen die Sonne wegnehmen. Das Haus des einen liegt genau im Süden der Halle. (Nein, ich wohne nicht nördlich des Polarkreises, wo das Wegnehmen der Mitternachtssonne in der Tat ein Thema wäre...)
Ich hatte nur Glück, dass ich vorher eine (positiv beschiedene) Bauvoranfrage gestellt hatte, und da hatten die zwei Pappnasen nicht widersprochen. Da aber das Ergebnis einer Bauvoranfrage verbindlich ist, hat das Bauamt den zwei Kameraden klar gemacht, dass sie das Vorhaben zwar verzögern können, aber nicht verhindern. Da haben sie murrend unterschrieben.
Fazit: Wer Nachbarn hat, braucht keine Feinde mehr. Was bin ich froh, dass meine Tuja-Hecke in Richtung beider Nachbarn inzwischen 3m hoch ist.
Zuletzt bearbeitet von Wühlmaus am 12.11.2008, 00:33, insgesamt ein Mal bearbeitet |
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Christoph007 verbringt hier viel Zeit

Anmeldungsdatum: 24 Feb 2008 Beiträge: 32
 Alter: 43

Wohnort: Antdorf in Oberbayern
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 12.11.2008, 09:00 |
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Hallo Wühlmaus,
eine Frage: Hast du eine feste Halle oder eine mit verschiebbaren Elementen
und wiegroß ist dein Pool bzw. deine überbaute/bebaute Flächen des Pools?
Viele Grüße
Christoph |
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KurzerOtto Stammgast

Anmeldungsdatum: 17 Apr 2008 Beiträge: 164
 Alter: 46

Wohnort: Kappel-Grafenhausen
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 12.11.2008, 09:06 |
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Hi Christoph
gut dass die Pappnasen nicht nachhacken...
In Berlin dürften die Thujen bei einem Meter Grenzabstand in den Himmel
wachsen. Bei uns nu leider nicht
http://www.baumarkt.de/b_markt/fr_info/pflanzabstand.htm
Das mit der Sonne wegnehmen kenne ich auch, und unser Grundstück
liegt auch nördlich...
Was solls, wir beugen uns, um uns dann nur noch gewaltiger zu erheben
Viele Grüsse
Bernd |
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Wühlmaus Stammgast

 
Anmeldungsdatum: 20 Feb 2006 Beiträge: 263
 Alter: 59

Wohnort: Neuenstadt a.K.
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 12.11.2008, 09:37 |
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Christoph007 @ 12.11.2008, 09:00 hat folgendes geschrieben::
Hast du eine feste Halle oder eine mit verschiebbaren Elementen
"Fest gemauert in der Erden, steht die Form ..." => siehe Album ganz rechts unten
Christoph007 @ 12.11.2008, 09:00 hat folgendes geschrieben::
und wie groß ist dein Pool bzw. deine überbaute/bebaute Flächen des Pools?
Wasserfläche: 10 x 3..4 m = 35m²
Hallengrundfläche (außen): 7 x 13 m = 91m² |
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Wühlmaus Stammgast

 
Anmeldungsdatum: 20 Feb 2006 Beiträge: 263
 Alter: 59

Wohnort: Neuenstadt a.K.
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 12.11.2008, 09:46 |
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KurzerOtto @ 12.11.2008, 09:06 hat folgendes geschrieben::
gut dass die Pappnasen nicht nachhacken...
In Berlin dürften die Thujen bei einem Meter Grenzabstand in den Himmel
wachsen. Bei uns nu leider nicht
Wenn denen weder der Anblick meiner Halle noch der der wirklich schön gewachsenen Hecke davor recht ist, ersetze ich den Grenzzaun auch gerne durch eine 3m hohe Betonmauer, auf die sie dann ihre Graffities sprühen dürfen: "Tod allen Wühlmausen !" "Baden bringt Schaden", oder was immer diesen Hirnen noch entspringen mag !  |
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KurzerOtto Stammgast

Anmeldungsdatum: 17 Apr 2008 Beiträge: 164
 Alter: 46

Wohnort: Kappel-Grafenhausen
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 12.11.2008, 10:51 |
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na.., mit Baden bringt Schaden würden die ja zeitweise gar nid so falsch
liegen, wenn mich mein trüber Geist nicht täuscht
Ich versetze gerade im Moment neu und lass dann wieder wachsen.
Mich verfolgen schon Wurzeln...
Viele Grüsse
Bernd |
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Wühlmaus Stammgast

 
Anmeldungsdatum: 20 Feb 2006 Beiträge: 263
 Alter: 59

Wohnort: Neuenstadt a.K.
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 12.11.2008, 11:27 |
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KurzerOtto @ 12.11.2008, 10:51 hat folgendes geschrieben::
Ich versetze gerade im Moment neu und lass dann wieder wachsen.
Ich bin froh, dass ich damals den Mehrpreis für Thuja Smaragd spendiert habe. Die wachsen so schlank, dass ich sie nicht schneiden muss (außer sie zu gipfeln, damit die Höhe beherrschbar bleib).
Füchte, gleich kriege ich die rote Off-Topic Karte ... |
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Metzi Moderator

   
Anmeldungsdatum: 07 Jul 2004 Beiträge: 2311
 Alter: 41

Wohnort: 74379 Ingersheim
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 12.11.2008, 11:50 |
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Nun überlegt mal, was seine Nachbarn mit ihm gemacht hätten, wenn er so ein Teil
oder eine Überdachung ohne Baugenehmigung erstellt hätte.
Müssen ja nicht immer die urspünglichen Nachbarn sein, könne oft auch später neu zugezogene sein  |
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S.Hammer Stammgast


Anmeldungsdatum: 24 Jul 2007 Beiträge: 432
 Alter: 40

Wohnort: Berlin
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| Re: Baugenehmigung für Poolüberdachung????? |
Verfasst am: 12.11.2008, 12:27 |
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Zitat:
Müssen ja nicht immer die urspünglichen Nachbarn sein, könne oft auch später neu zugezogene sein
eben, deswegen hab ich vorsichtshalber 3m abstand zum Nachbarn eingehalten !
Nachbarn rechts und links in den 80ern, da ist ein mittelfristiger Wechsel absehbar.
Gruß S. Hammer |
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